Notfallplan Gas: Zwei kostenlose Webinare von Eventfaq
von Redaktion,
Eventfaq bietet am 29. Juni und 1. Juli erneut kostenfreie Webinare an. Themen sind die wirksame Vereinbarung von Preissteigerungen sowie die Auswirkung vom Gasnotstand auf Verträge.
(Bild: Pixabay)
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Bundeswirtschaftsminister Habeck hat am 23. Juni 2022 die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Diese Alarmstufe ist u.a. Grundlage dafür, dass die Gasversorger die steigenden Kosten an ihre Kunden weitergeben bzw. die Preise angemessen anpassen dürfen.
Was aber bedeutet das für bestehende Verträge zwischen Auftraggeber und Location? Dürfen Auftragnehmer die gestiegenen Kosten an den Auftraggeber weitergeben? Wie können Vertragspartner vertraglich vorbeugen, wenn die Energiepreise steigen?
In Webinar “Preissteigerung wirksam vereinbaren” am 29. Juni 2022 geht Rechtsanwalt Thomas Waetke auf die Risiken und Möglichkeiten im Vertrag ein und zeigt, worauf in Verträgen geachtet werden sollte.
Aktuell ist also die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas ausgerufen. Sollte Russland die Gaslieferungen weiter reduzieren oder ein Gasembargo in Kraft treten, wird vermutlich die sog. Notfallstufe ausgerufen werden. Diese hätte dann zur Folge, dass die Bundesnetzagentur entscheidet, wer noch wieviel Gas bekommt. Dabei wird die Wirtschaft mit Kürzungen rechnen müssen. Sollte dieser Fall eintreten, müssen Veranstaltungsstätten eventuell damit rechnen, dass ihr Betrieb eingeschränkt oder gar eingestellt werden muss.
Inwieweit ist dem Mieter bzw. Veranstalter die Nutzung der Veranstaltungsstätte auch ohne Heizung zumutbar? Können Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn die Location „kalt“ bleibt?
Im Webinar “Auswirkung vom Gasnotstand auf Verträge” zeigt Thomas Waetke am 1. Juli 2022, welche Auswirkungen sich für alle Akteure einer Veranstaltung (auch Agenturen, Caterer, technische Dienstleister u.a.) ergeben können und wie man ggf. vorbeugen sollte.