Gegen den Stillstand

Fördergelder für die Eventbranche – vor und nach Corona

Corona muss für Eventdienstleister nicht gleich Stillstand bedeuten. Warum nicht die Zeit nutzen und in die Zukunft investieren? Neben diversen staatlichen Corona-Hilfen existieren diverse allgemeine Fördertöpfe. Hier müssen Sie nachschauen!

Corona-Maske-Geld-Finanzen-Fördergeld(Bild: FBV, Shutterstock / PG Pew Morris)

So ein DJ-Set vor dem Bildschirm ist schon eine bequeme Sache. Da die Lieferdienste gerade eine Sonderkonjunktur erleben und besonders eifrig bei der Sache sind, kommt auch die begleitende Verköstigung nicht zu kurz. Aber nur ein Zyniker kann dieser Situation wirklich Positives abgewinnen. Wir alle zählen längst die Wochen, nach denen wir uns hoffentlich auch physisch wieder annähern dürfen – am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, in Restaurants und Kneipen und eben auch zu (kulturellen und sportlichen) Events.

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Denn die virtuelle Kasse ist selten gut gefüllt. Was kann man also tun, um den eigenen Geldbeutel zu entlasten und gleichzeitig auch das eigene Team motiviert zu halten – so überhaupt vorhanden? Denn den fehlenden Einnahmen stehen ja weiterhin die laufenden (Betriebs-)Kosten gegenüber. Ist also die einzig sinnvolle Beschäftigung derzeit, die weitere Entwicklung in Sachen Insolvenzantragspflicht zu verfolgen?

Während der Pandemie …

Wir sind mittlerweile „maßnahmentechnisch“ bei der Überbrückungshilfe III angekommen, bei der seit Januar 2021 die Betriebskostenerstattung von bisher maximal 50.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro ausgeweitet wurde. Hier kann bis derzeit Juni 2021 ein Teil der Fixkosten auch von Soloselbstständigen und Freiberuflern erstattet werden. Gerade für Soloselbstständige wurden erstmalig Verbesserungen vereinbart. Betroffene sollen eine einmalige Betriebskostenpauschale von 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 erhalten. Zusätzlich wird die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) ergänzt. Neu und wichtig ist: Nunmehr muss ein Unternehmen prüfen, ob es möglicherweise einen Verlust ausweisen muss, um in dessen Genuss zu kommen.

Den Antrag für die Überbrückungshilfe III können wiederum nur zugelassene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer stellen. Anders ist es bei der erwähnten Neustarthilfe, hier kann der Hilfesuchende selbst zur Feder respektive Tastatur greifen und auf der zentralen Überbrückungshilfe- Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) aktiv werden. Erste Abschlagszahlungen sollten schon im Februar 2021 erfolgen, die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe III durch die Länder ist für März 2021 jedenfalls geplant. Auch hier sieht die Neustarthilfe noch etwas vorteilhafter aus.

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es gerade auch bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat insoweit verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen. Betroffene Künstler sollten sich jetzt aktiv hierüber informieren.

Corona-Geld-Ticket-Event-Ausfall(Bild: Shutterstock / Firn)

… ist vor der Erholung

Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellte Mitte Dezember 2020 einen Schutzschirm und ein Förderprogramm für Kulturveranstalter in Aussicht. Er ermutigte Eventveranstalter, bereits für die zweite Jahreshälfte 2021 z.B. wieder Konzerte zu planen. Ich weiß nicht, wie Ihre Gedanken insoweit sind, liebe Leser:innen. Es gibt vielleicht die hier angesprochene „Sommer-Fraktion“ und die zahlenmäßig noch größere „Herbst-Fraktion“. Aber ist das Einzige, was man genau jetzt tun kann, wieder für Wochen nervös in die Glaskugel zu schauen, um dann erneut wieder verschieben oder absagen zu müssen? Großveranstaltung, Kleinveranstaltung. Nähe mit Abstand. Gibt es nicht andere Ideen für die nächsten Wochen oder gar Monate?

Kommen wir noch einmal zurück zu unserem DJ-Set vom Anfang. Hier sollte sich der Clubbetreiber ernsthaft fragen, ob seine gesamte Technik den Anforderungen des digitalen Zeitalters noch gewachsen ist. Das fängt mit dem Ticketing an, geht über die Webseite des Clubs hin zur Licht- und Tontechnik sowie danach weiter zur (Post) Production des Events. Wozu denn gerade jetzt dieser Hinweis, wo doch die Kassen leer sind?

  • Es gibt Fördergelder, die nach wie vor beantragt werden können; Branchenspezifische wie z. B. jene aus dem EU-Förderprogramm „Kreatives Europa“. Schauen Sie doch einmal selbst bei einer Tasse Kaffee unter www.foerderdatenbank.de nach, was Ihre Stichwortsuche ergibt.
  • Aber eben auch Übergeordnete. Und die unterstützen etwa bei der Digitalisierung. Schauen Sie sich z. B. einmal den ERP-Digitalisierungskredit an.
  • Unser DJ hat sich übrigens mittlerweile den Scholz’schen Optimismus zu eigen gemacht: Er plant für das Q3/2021 eine Welttournee, endlich wieder mit Live-Auftritten. Und hat insoweit die internationale Tour-Förderung der Initiative Musik für sich entdeckt.

Werden Sie auch zur Entdecker:in von einschlägigen Fördergeldern, liebe:r Leser:in! Das Thema bleibt strategisch auch langfristig interessant. Und wenn Corona Sie insoweit zur klug planenden Strateg:in werden lässt, dann brauchen Sie auch nicht zur Zyniker:in zu werden, sondern können vielleicht einige bisher unbekannte Fördertöpfe nutzen.


Über den Autor:

Die Fördergeldstrategie Cover

Dr. Thomas Jesch ist Jurist mit Studienabschlüssen in Deutschland und den USA sowie Autor des Buches „Die Fördergeld- Strategie“. Letzteres soll Unternehmer:innen dabei helfen, langfristig die für sie einschlägigen Förderprodukte zu identifizieren.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Besten Dank für diese Darstellung und die Vorschläge. Ein Hinweis bezüglich einer besonderen Problematik der sog. November und Dezemberhilfe sei noch gestattet, die offensichtlich keiner (außer dem Deutschen Musikrat) aufgreift. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe werden bei der November/Dezemberhilfe Umsätze außerhalb Deutschlands nicht mitberücksichtigt. Das ist für Soloselbständige (auch für Künstler) eine enormer Nachteil. Bisher konnte mir keiner, auch nicht die Hotline für die Steuerberater beim Bundesinisterium für Wirtschaft und Energie eine Begründung dafür liefern. https://www.musikrat.de/aktuelles/detailseite/deutscher-musikrat-und-konferenz-der-landesmusikraete-fordern-nachbesserungen-bei-den-regularien-der-coronahilfen

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