Leitfäden, Rechtsberatung & Alternativen

Hilfestellungen für die Eventbranche in der Corona-Krise

Auch auf die Eventbranche hat die Corona-Krise durch die vermehrte Absage von Veranstaltungen und Messen immense Einflüsse, ganze Firmen und Existenzen stehen vor dem Abgrund. Gerade jetzt muss die Branche zusammenhalten. Wir haben für Sie wichtige Informationen zusammengetragen, die Sie in der Krise unterstützen sollen.

Corona-Coronavirus-erste-Hilfe-Hilfestellung(Bild: Pixabay)

Erst vor wenigen Tagen forderte der FAMAB e.V. schnelle und unbürokratische Hilfe für geschädigte Firmen der Messebaubranche. Die Unternehmen seien der aktuellen Situation ohne Handlungsoptionen regelrecht ausgeliefert und benötigten dringend Hilfe, erklärte Jörn Huber, Vorsitzender des FAMAB, in dem Schreiben. Laut einem ersten Schadensbericht des FAMAB und des Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.) müsse laut einem aktualisierten Report von einem Schaden in Höhe von 870 Mio. EUR ausgegangen werden.

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Informationen, Ratgeber und Hilfestellungen für die Eventbranche

Das Robert-Koch-Institut hat mittlerweile ein Schreiben zu “Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen” herausgegeben, in dem Übertragungswege beschrieben werden sowie Risikofaktoren, anhand welcher ein Event bewertet werden sollte. Mögliche Maßnahmen werden darin ebenso thematisiert wie die Auswirkungen von Ausbrüchen bewertet. Das RKI erwähnt darin auch die kritische Grenze von 1.000 Teilnehmern, die in vielen (Bundes-)Ländern als Grenze für das Verbot von Events gesetzt wird: Demnach ist die Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen extrem schwierig,  bei über 1.000 Teilnehmenden aber nahezu ausgeschlossen.

Der FAMAB hat als weitere Reaktion auf die anhaltende Krise alle Informationen, Ratgeber, Einschätzungen und Hilfestellungen, die sonst Mitgliedern des Verbands vorbehalten sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben dem Schadensreport der deutschen Messebaubranche stehen Interessierten hier auch eine Handlungshilfe für die Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgrund von Absagen von Messen und Veranstaltungen wegen des Coronavirus (COVID-19) zur Verfügung.

Ein Leitfaden, der Unternehmen helfen soll, sich auf die veränderte Situation einzustellen, ist ebenfalls abrufbar. Dieser beinhaltet unter anderem eine allgemeine Einschätzung der Lage sowie diverse Maßnahmen, die Unternehmen umsetzen können. Dazu zählt zum Beispiel das noch konsequentere Eintreiben von ausstehenden Forderungen, auch sollten Dienstleister bestenfalls keine Aufträge von Kunden annehmen, die sie nicht gegen Forderungsausfall versichert haben oder nur gegen Vorkasse aktiv werden. Ebenfalls wird Dienstleistern empfohlen, ihre AGB zu überprüfen und zu korrigieren sowie dringend „Krisen-AGB“ einzuführen.

Des weiteren stellt der FAMAB ein Schreiben für Kunden zur Verfügung, in dem darauf hingewiesen wird, dass laut Einschätzung des Verbandes jede angesagte Messe in Deutschland stattfinden kann und sollte sowie Kunden damit zu rechnen haben, dass Dienstleister im Falle einer Absage eine Aufstellung der bisher geleisteten vertraglichen Leistungen vorlegen werden. Je nach Projektfortschritt und zeitlicher Nähe der Messe seien dies zwischen 70% bis 90% des Gesamtauftrags. Ziel sei es, den Kunden umfänglich zu informieren und eine für beide Seiten bestmögliche Lösung zu finden.

Rechtliche Einschätzungen bezüglich Veranstaltungs- und Messeabsage aufgrund von Covid-19 ergänzen das Angebot des FAMAB. Hier werden zum einen die Problematik der höheren Gewalt thematisiert sowie rechtliche Details bezüglich Verschiebungen und Absagen. Eine weitere umfassende rechtliche Einschätzung gibt Unternehmen wichtige Argumente und Handlungsempfehlungen an die Hand – äußerst lesenswert!

>> Interessant ist dabei insbesondere, dass die Anwälte (Stand 28.02.2020) davon ausgehen, dass es sich aktuell bei der Corona-Krise NICHT um höhere Gewalt handelt. Veranstalter, Aussteller und Dienstleister der Eventbranche seien daher noch an ihre bestehenden Verträge gebunden!

Auch EVENT PARTNER hat sich im Zuge der Corona-Krise, aber auch des Sturmtiefs Sabine mit dem Thema der höheren Gewalt und den rechtlichen sowie versicherungstechnischen Fallstricken auseinandergesetzt. Hier können Sie den umfassenden Artikel von Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsfachmann Christian Raith dazu lesen.

Eine Alternative zu Live-Events im Rahmen der Corona-Krise sind Live-Streaming-Lösungen sowie virtuelle Events; hierauf setzen einige ausstellende Unternehmen bereits. Worauf bei der Umsetzung von virtuellen Events geachtet werden muss und wie sie zum Erfolg werden, können Sie hier nachlesen.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Hallo,

    Ich bin leider auch mit zwei Firmen betroffen und alles was ich mir über die Jahre aufgebaut habe, steht nun in den Sternen. Ich überlege die ganze Zeit ob es nicht Sinn machen würde ein Sicherheits Konzept für eventuelle Veranstaltung aufzustellen. Besondere higene Maßnahmen, Temperatur Messung am Einlass, Corona Test am Einlass ….
    gibt es schon solche Überlegungen?

    Vielen Dank
    André Kerschke

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