Infektionsschutzkonzept ermöglichte Konzert im Kölner Tanzbrunnen
von Falco Zanini,
Seit des offiziellen Verbots von Großveranstaltungen aufgrund des SARS-CoV-2 Virus liegt die gesamte Veranstaltungsbranche brach. Im Kölner Tanzbrunnen wurde vor wenigen Monaten aber die bundesweit erste Open-Air-Veranstaltung mit sogar 1.500 Plätzen genehmigt und umgesetzt.
(Bild: Falco Zanini)
Am 15. Mai 2020 wurde im Rahmen einer offiziell angemeldeten Demo – im Verwaltungsdeutsch „Versammlung“ genannt – unter dem Namen „Demonstration für die sichere Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes“ erstmals ein Konzept präsentiert, wie Veranstaltungen unter Pandemiebedingungen und den damals aktuellen Regelungen aussehen könnten. Dabei wurden u. a. ca. 400 in Pärchen verbundene Stühle auf dem Roncalliplatz vor dem Kölner Dom aufgebaut. Dieses Konzept stieß bei KölnKongress, dem Kölner Betreiber von Locations wie dem Gürzenich und dem Tanzbrunnen, auf Interesse. So wurde der Pärchen-Plan auf den Tanzbrunnen übertragen, erste Pläne gezeichnet und vor allem, anhand der damals aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), ein Infektionsschutzkonzept entworfen.
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Das Infektionsschutzkonzept
Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Vorlage für ein solches Konzept. Die Landesregierung veröffentlichte jedoch als offizielle Erläuterung zur CoronaSchVO zum 15. Juni die fünfte Fassung der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchutzVO NRW“. In dieser Anlage fand sich unter dem Punkt XI für Messen und Kongresse eine Wunsch-Gliederung der Behörde, die dann als Vorlage für die Gliederung des Infektionsschutzkonzeptes verwendet wurde.
Für die im Infektionsschutzkonzept genannten Maßnahmen wurden die mittlerweile anerkannten Erkenntnisse der Medizin beachtet und die notwendigen Vorgehensweisen wie Abstand halten, verstärkte Hygienemaßnahmen und Mund-Nase-Maske tragen auf die Problemstellungen einer Open-Air-Veranstaltung angepasst. Während des Erstellungsprozesses änderten sich die offiziellen Vorgaben laufend, so dass u. a. von den Stuhl-Pärchen zu 10er Reihen umdisponiert wurde. Baulich war es im Tanzbrunnen nur möglich, die kompletten Reihen aufzubauen, darum wurde für den erforderlichen Abstand nach jeweils 10 Stühlen ein 3er-Block über das Ticketing gesperrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Lockerung „zehn Personen aus zehn Haushalten“ bekannt gegeben, was für die Veranstaltung eine große Erleichterung bedeutete. Gleichzeitig wurde der Begriff der Rückverfolgbarkeit in der Verordnung neu definiert.
Die dem Infektionsschutzkonzept für den Tanzbrunnen zugrunde liegende Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung kann auf der Website des Landes NRW eingesehen und heruntergeladen werden: www.land.nrw
Die besondere Rückverfolgbarkeit
Neben der einfachen Rückverfolgbarkeit (Erheben von Name, Adresse, Telefonnummer) des Besuchers wurde in NRW die besondere Rückverfolgbarkeit neu eingeführt. Hierbei muss der Besucher zusätzlich über das Ticketing und den Sitzplan einem festen Sitzplatz zugeordnet werden können. Als weitere Auflage wurde außerdem der Veranstalter verpflichtet, die Übereinstimmung von Ticket, Platz und Person zu kontrollieren. Unter diesen Bedingungen sowie der Pflicht der Besucher, die Mund-Nase-Bedeckung auf dem Weg vom und zum Sitzplatz zu tragen, konnte das erste Konzert im Tanzbrunnen unter Corona-Bedingungen ermöglicht werden.
In der Praxis
Der erste „Live-Test“ beim Konzert von Tommy Engel am 26. Juni 2020 verlief durchweg positiv. Zum Einlass wurden zwei Warteschlangen gebildet und mit Schildern, Flatterband, Gittern und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Durch einen deutlich früher beginnenden Einlass als sonst im Tanzbrunnen konnten größere Personendichten, Gedränge und Stau vermieden werden. Über die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln wurden die Besucher bereits beim Ticketkauf, aber auch vor dem Einlass mittels vorhandener LED-Wand sowie zusätzlichen Aushängen auf dem Gelände informiert. Während des gesamten Konzertes galt ein Mitsingverbot für die Besucher – auch dieses wurde während der Einlassphase zusammen mit anderen Regeln über eine regelmäßige Durchsage kommuniziert sowie zu Beginn des Konzertes vom Künstler nochmals anmoderiert. Und die Gäste hielten sich daran.
Für die Wege zu den Toiletten sowie vor den Getränkeständen wurden Einbahnregelungen eingerichtet und durch Bodenmarkierungen und Abtrennungen gekennzeichnet. An einer Stelle konnte eine nicht benötigte Notausgangstür geöffnet und so ein mit Absperrgittern abgegrenzter, zusätzlicher Eingang geschaffen werden. Dadurch, dass zu beiden Seiten des Besucherblocks WCs und Getränkeausschänke vorhanden waren und für den Auslass ebenfalls ein zusätzlicher Ausgang geöffnet wurde, konnten die Besucherströme gut auseinander und die Personendichte so an den kritischen Punkten gering gehalten werden. Auch diese Maßnahmen wurden von den Besuchern gut angenommen.
Mit diesem ersten Open-Air-Konzert im Tanzbrunnen konnte gezeigt und bewiesen werden, dass Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen – auch oberhalb der in den jeweiligen Länderverordnungen genannten Begrenzungen – selbst zu Zeiten von Corona sicher und wirtschaftlich durchgeführt werden können. Dazu bedarf es einer verantwortungsvollen Planung, die sich an den Regelwerken und den Erkenntnissen der Besuchersteuerung und der Medizin orientiert. Sicher war diese Veranstaltung, da sie sich outdoor abgespielt hat. Wirtschaftlich war sie, weil alle Seiten produktiv zusammengewirkt haben; und zwar inklusive der Besucher, die sich a) natürlich an die vorgegebenen Maßnahmen halten müssen und b) deren Vertrauen nach dem Lockdown auch erstmal wiedergewonnen werden muss.