Koordination im Arbeitsschutz: Wie kann man Unfälle verhindern?
von Falco Zanini, Artikel aus dem Archiv
Bei großen Veranstaltungen, Messen und Shows bemühen sich dutzende Firmen, Kollegen und Dienstleister teilweise gleichzeitig darum, das Projekt zum Erfolg werden zu lassen. Bei dieser Ballung von Menschen und Maschinen verschiedenster Firmen besteht naturgemäß ein erhöhtes Risiko, dass es zu Unfällen kommt, die nicht nur Sach-, sondern im schlimmsten Fall auch Personenschäden mit sich bringen.
(Bild: Falco Zanini)
Zur Verhinderung solch eines Unfalles sieht der Gesetzgeber bereits seit vielen Jahren vor, dass bei gemeinsamen Arbeiten ab zwei Arbeitgebern bzw. Unternehmern die Arbeitsschutzmaßnahmen koordiniert werden müssen. So fordern Staat und Berufsgenossenschaften eine Zusammenarbeit der Arbeitgeber zur Vermeidung eventueller gegenseitiger Gefährdungen. Bei dem Stichwort Koordination auf der „Baustelle“ fällt häufig der Begriff „SiGeKo“ (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator), dessen Herkunft und Grundlage ebenso erläutert wird, wie die die allgemeine Koordination.
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Bereits im Arbeitsschutzgesetz und der Basis-Unfallverhütungsvorschrift Vorschrift 1 ist die Koordination als allgemeine, sich an alle Unternehmer richtende Pflicht vorgesehen. Wie dort vorgesehen, müssen beim Zusammentreffen von mehr als zwei ausführenden Unternehmern (auch Einzelunternehmer) auf einer Produktion diese beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen arbeiten und je nach Komplexität und Gefährlichkeit einen geeigneten Koordinator für die Arbeiten bestimmen.
Dieser muss zunächst „geeignet“ sein. In den einschlägigen Vorschriften ist leider die Eignung nicht besonders definiert. Jedoch wird vorausgesetzt, dass der Koordinator:
die relevanten Regelwerke, die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und sonstige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Bestimmungen kennt
planerische Erfahrung bei der Abwicklung ähnlicher Projekte besitzt
Kenntnisse und Erfahrungen mit eventuell verwendeten Gefahrstoffen hat
Kenntnisse über die Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren und anzuwendende Schutzmaßnahmen besitzt
über Führungsqualitäten verfügt.
Ist der Koordinator eingesetzt und sind alle beteiligten Firmen über seine Rolle informiert, muss er sich dann um die Einholung und Bewertung von Informationen kümmern. Zum Erkennen von möglichen gegenseitigen Gefährdungen muss er die einzelnen Arbeiten und zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen abstimmen und gegebenenfalls Änderungen herbeiführen. Dazu kann er beispielsweise nach den Arbeitsweisen, geplantem Anfang und Ende der Arbeiten, Ort und Personalstärke der Arbeiten und den Namen der Verantwortlichen fragen. Er hat das Recht, die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen der beteiligten Gewerke und Firmen anzufragen.
Im weiteren Verlauf erstellt der Koordinator dann idealerweise Arbeitsablaufpläne, Organigramme und Notfallpläne, die natürlich mit den beteiligten Firmen wiederum abgestimmt werden. Vor Aufnahme der Arbeiten sind die Verantwortlichen der jeweiligen Dienstleister in die allgemeinen und die orts- oder aufgabenbezogenen besonderen Arbeitsschutz- und allgemeinen Bestimmungen zu unterweisen. Die Gewerke- bzw. Fremdfirmenverantwortlichen müssen dann die Informationen wiederum an ihre Beschäftigten weitergeben. Während der Arbeiten hat der Koordinator selbstverständlich die Aufgabe, die Abläufe und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu kontrollieren und Missstände zu beseitigen. Selbstverständlich müssen die Gewerkeleiter auch laufend die Einhaltung der Vorschriften und der Inhalte der Unterweisung bei ihren Mitarbeitern kontrollieren.
An dieser Stelle wird spätestens die Frage kommen, wer das alles bezahlen oder wo die Zeit dafür herkommen soll. Oder gar warum nochmals jemand sich mit allen Vorgängen befassen sollte. Als Koordinator kann selbstverständlich nicht nur eine externe, zusätzliche Person beauftragt werden. Genauso gut kann z. B. der sowieso schon vorgesehene Meister oder technische Leiter die Aufgabe übernehmen, wenn er die geforderten Eigenschaften erfüllt und er durch diese zusätzliche Aufgabe seine anderen Aufgaben noch erfüllen kann.
Erfahrungen des Autors in der Koordination auf Veranstaltungen verschiedener Größenordnungen zeigen, dass mit einer rechtzeitigen Integration des Arbeitsschutzes und der damit verbundenen Koordinierungsaufgaben in der Regel Defizite aufgedeckt werden und Abläufe optimiert werden. Hier besteht eine echte Chance zu Kostenreduzierungen, besonders bei mittleren und größeren Projekten. Hinzu kommt, dass häufig während des Aufbaus weitere Anforderungen zu Arbeitsschutzthemen von Seiten der Location kommen, die ein extra bestellter Fachmann relativ einfach mithilfe seiner Fachkenntnis bearbeiten kann.
Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen existiert eine sehr konkrete Anforderung an die Arbeitsschutzkoordination bei Großprojekten im Bau, die seit vielen Jahren in der Bauwirtschaft erfolgreich umgesetzt wird und verpflichtend ist. Hierbei handelt es sich um die Baustellenverordnung (BaustellV), die die Umsetzung einer EU-Richtlinie darstellt.
Hier stellt sich die Frage, ob die in unserem Branchen-Sprech liebevoll als „Baustelle“ bezeichnete Produktion tatsächlich eine Baustelle im Sinne der BaustellV darstellt oder nicht. Nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB), die die BaustellV konkretisieren, definiert sich die Baustelle als „Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird, bei dem eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherren errichtet, geändert oder abgebrochen werden“. Die erwähnten „baulichen Anlagen“ wiederum „sind mit dem Erdboden verbundene aus Bauteilen hergestellte Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik). Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die bauliche Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht“.
(Bild: Falco Zanini)
Der Begriff der baulichen Anlage begegnet uns wieder in der Versammlungsstättenverordnung, die als einen der Anwendungsbereiche definiert: „Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht“. Als bauliche Anlage gilt hier nach den Erläuterungen zur VStättVO bereits die Einfriedung und die Abschrankung.
Nach Auffassung der Bauministerkonferenz kann allerdings in einem bestehenden Gebäude baurechtlich nicht ein weiteres Gebäude errichtet werden. Somit fällt hier die Grundlage für die Anwendung der BaustellV weg.
Anders sieht es hingegen im offenen Gelände aus. Hier kann es je nach Sichtweise einer zuständigen Stelle durchaus angezeigt sein, eine Koordination nach der Verordnung durchzuführen. Sollte die BaustellV als Grundlage der Koordination gewählt werden, sind die Vorgaben daraus zwingend zu beachten. Das bedeutet dann nicht nur die Einsetzung eines SiGeKo, sondern bei voraussichtlich mehr als 500 gearbeiteten Personentagen auch eine offizielle Vorankündigung an die Behörden.
Wenn eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder besonders gefährliche Arbeiten geplant sind, wie z. B. Höhenarbeiten in mehr als sieben Meter Höhe oder Arbeiten mit Bauteilen von mehr als zehn Tonnen Gewicht, dann muss auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) angefertigt werden. Die Form und Inhalt des SiGe-Plans sind ebenfalls vorgeschrieben. Dieser muss auf der Baustelle ausgehängt und ständig angepasst werden.
An den SiGeKo werden hier nun auch konkrete Anforderungen gestellt. Dieser muss zusätzlich zu allem bisher Genannten auch über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Diese speziellen Kenntnisse kann sich ein zukünftiger Koordinator mittels zweier einwöchiger Kurse z. B. in einer Akademie der Berufsgenossenschaft aneignen.
Die vorgeschriebenen Aufgaben des SiGeKo ähneln der des „normalen“ Koordinators. Er muss:
mit allen beteiligten Gewerken kommunizieren und deren Zusammenarbeit organisieren
dabei die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes berücksichtigen
die Verantwortlichen der Fremdfirmen unterweisen
gegenseitige Gefährdungen und Gefahren vorausschauend ermitteln
darauf achten, dass die Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach der Verordnung erfüllen
diese Erkenntnisse in seine Arbeit oder, wenn gefordert, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) einarbeiten und den Plan ggf. fortschreiben
Der Koordinator hat zusätzlich die sogenannte „Unterlage für spätere Arbeiten“ zu erstellen. Hierbei handelt es sich um ein Handbuch für einen möglichen späteren Betrieb, in dem Informationen zu sicherheitstechnischen Einrichtungen, Gefahrenstellen oder Besonderheiten bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten zusammengefasst werden. Ursprünglich für Gebäude nach Fertigstellung gedacht, kann das auch im Veranstaltungsbereich relevant sein, wenn z. B. Ausstellungsprojekte erstellt werden.
Wie bei anderen Pflichtenübertragungen auch, z. B. beim Meister, reicht es nicht aus, den SiGeKo zu benennen. Damit er ordnungsgemäß handeln kann, muss er schriftlich durch den Bauherrn bestellt werden. Zusätzlich kann er auch noch mit direkter Weisungsbefugnis als „beauftragter Dritter“ ausgestattet werden, da er ansonsten nur bei gravierenden Verstößen direkt Weisungen erteilen darf. Auf diese Weise wird er zum direkten Vertreter des Bauherrn. Besitzt er diese Befugnis nicht, kann er bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz lediglich auf den Baubesprechungen oder direkt dem Bauherrn Mitteilung machen, der dies dann wiederum weitergeben muss.
Insgesamt stellt Koordination also nicht nur unter den genannten Bedingungen eine Pflicht an den „Bauherren“ dar. Vielmehr bieten sich gute Möglichkeiten, Kosten und Mühen zu sparen und die „Baustelle“ nicht nur sicherer, sondern auch effizienter zu gestalten. Wichtig für alle Auftraggeber ist es, genau zu beachten, ob nach Arbeitsschutzgesetz oder tatsächlich nach Baustellenverordnung koordiniert werden soll.
Dass die Mitarbeiter auch auf die Technik geschult werden müssen, die sie verwenden, muss man beim Bühnentechnik kaufen berücksichtigen. Dass die Arbeit koordiniert werden muss, besonders wenn viele Menschen zusammenarbeiten, ist normal. Ohne Koordination kommt alles durcheinander.
Der Arbeitsschutz ist lebenswichtig. Das mag so mancher für übertrieben halten, ist es aber nicht. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitgeber seine Angestellten möglichst vor Unfällen schützt.
Die Sicherheit an der Arbeit soll immer die Priorität sein. Zum Glück ist der Bereich schon ziemlich geregelt. Ich wusste nicht aber, dass das Gesetz einen Koordinator bei gemeinsamen Arbeiten ab zwei Arbeitgebern vorsieht. Interessant! [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]
Vielen Dank, dass Sie erklärt haben, wie Unfälle verhindert werden können. Mein Vater besitzt ein Bauunternehmen, und er möchte die Arbeitsschutzmaßnahmen für seinen Betrieb verbessern. Ich werde diesen Blog mit meinem Vater teilen, damit er mehr darüber erfahren kann, wie Unfälle verhindert werden können. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]
Ich kann mir vorstellen, dass es eine anstrengende Aufgabe ist den Arbeitsschutz in dieser Hinsicht zu koordinieren. In unserem Betrieb möchten wir auch gerne die Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter steigern. Dafür suchen wir noch nach einem passenden Experten.
Danke für den Beitrag. Ich finde den Job der SiGeKo wirklich anspruchsvoll. Bei schwierigen Arbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, bedeutet viel Verantwortung. Mein Freund arbeitet in dem Bereich und ich bin immer wieder erstaunt, woran er alles denken muss. [Hinweis der Redaktion: URL entfernt]
Man sollte, als Firma immer das Ziel haben den Arbeitsschutz zu steigern. Vor allem bei so gefährlichen Jobs als Bauarbeiter. Man sollte definitiv mehr Schutznetze bestellen. Danke für die Aufklärung!
[Hinweis der Redaktion: URL entfernt]
Dass die Mitarbeiter auch auf die Technik geschult werden müssen, die sie verwenden, muss man beim Bühnentechnik kaufen berücksichtigen. Dass die Arbeit koordiniert werden muss, besonders wenn viele Menschen zusammenarbeiten, ist normal. Ohne Koordination kommt alles durcheinander.
Der Arbeitsschutz ist lebenswichtig. Das mag so mancher für übertrieben halten, ist es aber nicht. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitgeber seine Angestellten möglichst vor Unfällen schützt.
Die Sicherheit an der Arbeit soll immer die Priorität sein. Zum Glück ist der Bereich schon ziemlich geregelt. Ich wusste nicht aber, dass das Gesetz einen Koordinator bei gemeinsamen Arbeiten ab zwei Arbeitgebern vorsieht. Interessant! [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]
Vielen Dank, dass Sie erklärt haben, wie Unfälle verhindert werden können. Mein Vater besitzt ein Bauunternehmen, und er möchte die Arbeitsschutzmaßnahmen für seinen Betrieb verbessern. Ich werde diesen Blog mit meinem Vater teilen, damit er mehr darüber erfahren kann, wie Unfälle verhindert werden können. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]
Ich kann mir vorstellen, dass es eine anstrengende Aufgabe ist den Arbeitsschutz in dieser Hinsicht zu koordinieren. In unserem Betrieb möchten wir auch gerne die Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter steigern. Dafür suchen wir noch nach einem passenden Experten.
[Hinweis der Redaktion: URL entfernt]
Danke für den Beitrag. Ich finde den Job der SiGeKo wirklich anspruchsvoll. Bei schwierigen Arbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, bedeutet viel Verantwortung. Mein Freund arbeitet in dem Bereich und ich bin immer wieder erstaunt, woran er alles denken muss. [Hinweis der Redaktion: URL entfernt]
Man sollte, als Firma immer das Ziel haben den Arbeitsschutz zu steigern. Vor allem bei so gefährlichen Jobs als Bauarbeiter. Man sollte definitiv mehr Schutznetze bestellen. Danke für die Aufklärung!
[Hinweis der Redaktion: URL entfernt]