Recht & Versicherung: Besuchersicherheit und Lebensrisiko auf Events
von Redaktion,
Ein angetrunkener Besucher tanzt im Rausch auf einer Bank – bis die Bank plötzlich mitsamt des unglücklichen Tänzers hintenüber kippt. Ein weiterer Besucher verletzt sich an einem Kunstwerk im Museum, das als solches eigentlich hätte erkennbar sein müssen. Wer haftet für auf diese Weise entstehende Schäden? Wie kann man sich im Vorfeld absichern? Unsere Experten, Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsfachmann Christian Raith, klären auf!
(Bild: Pixabay.com)
In der Diskussion, ob eine Veranstaltung „sicher“ ist, wird oftmals das Lebensrisiko eines jeden Besuchers vergessen: Jeder Mensch hat (s)ein Lebensrisiko. Bewegt er sich im Straßenverkehr, isst er nur Ungesundes, trinkt er Alkohol, besucht er eine Veranstaltung. Dieses Lebensrisiko prallt nun auf die Veranstaltung mit all ihren Gefahren.
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(Bild: Pixabay.com)
Aus der Sicht des Veranstalters bedeutet das: Er muss die Veranstaltung so planen und durchführen, dass der Besucher, der sich regelkonform verhält, keinen veranstaltungstypischen Gefahren ausgesetzt ist (z.B. einer herunterfallenden Lampe). Aus Sicht des Besuchers bedeutet das, dass er davon ausgehen darf, dass ihm auf der Veranstaltung nichts passiert, solange er sich regelkonform verhält und kein von außen einwirkendes Ereignis eintritt (z.B. ein Messerangriff). Interessant wird die Schnittmenge.