Recht & Versicherung: Event- und Messebauten – wer trägt die Verantwortung?
von Redaktion, Artikel aus dem Archiv
Größer, schneller, weiter – so oder so ähnlich scheint auch das Motto im Event- und Messebau zu sein. Immer spektakulärer müssen die Bauten sein, um die Besucher bei Laune zu halten, um die Botschaft des Ausstellers rüberzubringen. Doch wer trägt die Verantwortung für kolossale Messestände mit dunklen Ecken, grellen Lichtern und spitzen Kanten? Worauf müssen Betreiber einer Versammlungsstätte bei der Abnahme der Stände achten? Und wie können sich Aussteller absichern, falls doch mal etwas passiert? Unsere Experten, Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsfachmann Christian Raith, klären auf.
Kein klarer Sachverhalt bei Messebauten
Die juristische Zuordnung von „Eventbauten“, z.B. große Messestände, ist nicht einfach, aber vor allem auch nicht pauschal für alle denkbaren Einzelfälle machbar. Im Zusammenhang mit Eventbauten innerhalb einer genehmigten Versammlungsstätte (z.B. in einer Messehalle) stellen sich einige interessante Fragen – deren Antworten erhebliche Auswirkungen haben können. Muss bei einer Messe bzw. beim Aufbau der Messe zum Beispiel ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik gemäß §§ 39,40 MVStättVO anwesend sein? Und ist der Betreiber für die Sicherheit des einzelnen Messestandes innerhalb seiner Versammlungsstätte verantwortlich? Der Download gibt Antworten.
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Schäden durch und am Messebau
Aus Versicherungssicht stellt sich außerdem die Frage, wer eigentlich für Schäden durch den Messebau haftet, wenn Besucher durch herabfallende Teile verletzt werden oder über Kanten stolpern, aber auch wie man sich vor einem Schaden am Messebau selber absichern kann. So viel sei verraten: Nicht nur vor Transport- oder Aufbauschäden kann man sich schützen, auch der Diebstahl des Standes kann versichert werden.