Temporäre Bauten bieten viele Vorteile: Sie sind flexibel einsetzbar, können an nahezu jedem beliebigen Ort eingesetzt werden und können noch dazu (in der Regel) individuell an die jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Doch wo Licht ist, fällt auch Schatten und so haben auch die temporären Bauten im Vergleich zu festen Locations Besonderheiten, die einigen Mehraufwand bedeuten. Sowohl aus rechtlicher als auch aus Sicht der Versicherung müssen temporäre Bauten besonders berücksichtigt werden. Unsere Experten Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsfachmann Christian Raith klären in unserem Download auf!
Um zu wissen, was man in Bezug auf Eventbauten aus rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht beachten muss, muss man wissen, was ein Eventbau eigentlich ist und wie sich Eventbauten voneinander unterscheiden. Handelt es sich beispielsweise um eine große Eventhalle, greift in der Regel die Versammlungsstättenverordnung. Kleinere Festzelte fallen eher unter die Richtlinie der fliegenden Bauten, in denen nicht unbedingt die Versammlungsstättenverordnung greift und andere Regelwerke zu Rate gezogen werden müssen. Ein weiteres Beispiel: Auch Raucherbereiche werden in temporären Bauten häufig anders bewertet als in festen Locations.
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Hochwertige Pavillons für Events, Messen und Roadshows, komplette Showrooms, stapelbare Stockwerke mit verschiedenen Modulen, ganze Stadien und Eventhallen, indoor sowie outdoor und vieles mehr können durch temporäre Eventbauten realisiert werden. Voraussetzung für ein erfolgreiches Event ist jedoch, dass die unterschiedlichen Phasen des Temporärbaus entsprechend abgesichert werden. Denn neben der Absicherung für Schäden am Eventbau selbst können auch Schäden durch den Temporärbau versichert werden. Ein wichtiger Aspekt, wenn sich beispielsweise durch ein Unwetter Teile der Konstruktion verselbstständigen und Personen oder Sachen beschädigen. Doch auch im planerischen Prozess gibt es Absicherungen, die von großem Nutzen sein können. Weitere Einzelheiten verrät Versicherungsexperte Christian Raith in unserem Download!