Sicherheitsplanung: Absperrsysteme und Gitter für’s Event
von Sabine Funk , Artikel aus dem Archiv
„Wo sind meine Gitter?“ „Stehen doch da.“ „Wo?“ „Da!“ „Nee, das sind ja Polizeigitter.“ „Ja, genau.“ „Nee, ich wollte Hamburger Gitter – das sind solche.“ (Sprecher zeigt auf das Bild eines Absperrgitters) „Nee, das sind Berliner Gitter – wir haben aber noch Mannesmanngitter.“ „Du meinst Fahrradgitter?“ …
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Zugegebenermaßen etwas überspitzt, aber auch nicht undenkbar: das Aneinander Vorbeireden in Bezug auf die unterschiedlichen Arten von Abschrankungen und Absperrgittern. Lustig auf dem Papier, durchaus problematisch in der Realität – insbesondere, wenn man erst vor Ort merkt, dass die falschen „Gitter“ geliefert wurden. Besonders vorsichtige Menschen bebildern ihre Materialanforderungen daher, um auf jeden Fall sicher sein zu können, am Ende das richtige Material zu bekommen, unabhängig davon, wie es bei dem jeweiligen Dienstleister oder Lieferanten bezeichnet wird.
Eine ähnliche Diversifizierung in Bezug auf Terminologie und Ausführung lässt sich zurzeit beim Thema Straßensperren finden: Nizza-Sperren, taktische Sperren, LKW-Stopp-Dinger – die Vielfalt der Bezeichnungen ist ähnlich bunt wie die Arten der Ausführungen. Betonblöcke in bunt und grau, Müllmulden gefüllt mit Müll oder Sand, (Baustellen-)Fahrzeuge mit oder ohne Personal und so weiter. Natürlich hat auch hier der Markt schon zugeschlagen: Nicht wenige Dienstleister haben entsprechende Sperrmaterialien mit in ihr Portfolio aufgenommen. Auch hier ist vom Betonblock bis zum aus Israel übernommenen „Krallen“-System alles miet- und/oder kaufbar.
Wettrennen zwischen hübsch und sicher
Hier (Abschrankungen) wie da (Straßensperren) gilt jedoch: Wichtiger als die Terminologie ist der Nutzungszweck. Sprich: Was will ich eigentlich erreichen? Tatsächlich klingt die Frage profaner, als sie sich in der Realität darstellt. Nicht zu wenige Planungen basieren auf „Da nimmt man doch Mobilzäune“- oder „Hier muss ja nur irgendein Gitter hin“-Überlegungen. Auch wenn sich hier dem erfahrenen Planer die Nackenhaare zu Berge stellen, so sei ihm doch versichert: Unsere Fantasie reicht nicht aus, sich die Sachen vorzustellen, die als Aus- oder auch Abwahlkriterium für Infrastrukturen genannt werden. Neben der Frage nach den Kosten spielt die Optik eine große Rolle. Das Wettrennen zwischen hübsch und sicher wird nicht selten von Erstgenanntem gewonnen. „Klar wären die anderen Gitter besser, aber da passen die Hussen ja nicht drüber – also nehmen wir die einfachen.“ Auch hier gewinnt das Doppel „Hübsch-günstig“ nicht selten über „Hübsch-teuer“.
Es gilt also, noch einmal einen Schritt zurückzutreten und sich zu fragen: Was will ich eigentlich erreichen? In Bezug auf die „Gitter“ gibt es mehrere Einsatzgebiete: Sperren, lenken, Druck mindern sind nur einige davon. Im Hintergrund steht dabei immer eine zentrale Frage: Muss das Gitter dem „Druck einer Personengruppe“ standhalten oder nicht?
Zufahrtsblockaden zur Verlangsamung oder Verhinderung der Durchfahrt?
Eine ähnliche Fragestellung liegt der Planung der Zufahrtsblockaden zugrunde, wird aber ebenfalls nur selten aktiv diskutiert. Was will ich mit der Sperre erreichen? Will ich tatsächlich einen heranrasenden LKW aufhalten? Oder will ich ihn nur durch einen möglichen Aufprall verlangsamen? Oder soll die Verlangsamung durch die taktisch klug angeordneten Hindernisse erfolgen. Oder – auch diese Einsatzmöglichkeit ist denkbar – will ich nur zeigen, dass ich was mache und damit mehr der gefühlten als der tatsächlichen Sicherheit dienen?
Es ist kein Geheimnis, dass dort, wo Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder sonstige Fahrzeuge passieren können (die eine Größe haben, die bei voller Fahrt einen Schaden anrichten können, glücklicherweise meist aber einem anderen Zweck dienen), auch die Fahrzeuge durchpassen, deren Einfahrt eigentlich verhindert werden soll. Neben einer Anpassung des Ziels (Verlangsamung statt Verhinderung der Durchfahrt) sind also begleitende organisatorische Maßnahmen gefragt. Zum Beispiel die Einrichtung eines vorgelagerten Handlungsraumes, der die Überwachung von Fahrzeugbewegungen genauso möglich macht wie ein räumlich vor dem eigentlich zu schützenden Bereich vorgelagertes Eingreifen.
Gleiches wurde bereits im Kontext der Abwehr/Verhinderung von Drohnen diskutiert: Ist die Drohne erst einmal am/über dem zu schützenden Bereich, sinken die Handlungsmöglichkeiten, ist der Abschuss einer Drohne über Publikum doch sicherlich eher als „schwierig“ einzuordnen. Also machen die sogenannten „No-drone Zones“ nur dann Sinn, wenn das Eindringen einer Drohne so frühzeitig erkannt werden kann, dass ein Eingreifen auch räumlich möglich ist. Dass dies neben einer umfassenden Organisation auch den Einsatz umfassender Ressourcen bedeutet, versteht sich hier wohl von selbst.
Gitter und Absperrungen bedürfen eines Handlungskontextes
Diese Überlegungen führen sofort wieder zurück zum „Gitter“. Wenn ich das, was ich erreichen will (z.B. eine heranstürmende Menschenmenge aufzuhalten) nicht erreichen kann, (sei es, weil das falsche Material geliefert wurde oder der Kamerawinkel – samt Entscheidungsträger – den Einsatz stabiler Barrikaden verhindert), dann muss ich die Problematik aus dem rein infrastrukturellen Kontext in einen organisatorischen verschieben. Zugegeben ist dies nicht überall möglich – ungeeignetes Material an einer Bühnenabsperrung wird durch kein noch so ausgeklügeltes Organisationskonzept zu verhindern sein. Aber es ist durchaus möglich, den Druck einer Personengruppe an einer Stelle zu minimieren, in dem ich an anderen Stellen taktisch klug lenke, reduziere und portioniere. An dieser Stelle zeigt sich die Bedeutung, den Sinn und die Möglichkeiten von „Gittern“ zu verstehen: Druck minimieren funktioniert in einem horizontalen Aufbau nur mit dem entsprechend druckstabilen Material – ein vertikaler, lenkender und den Druckkörper trennender Aufbau kann durchaus auch mit leichterem Material realisiert werden.
Egal also, ob Gitter oder LKW-Stopp-Ding: Eine Infrastruktur ohne profundes Wissen über Nutzungszweck und -möglichkeiten sowohl im materiellen als auch im organisatorischen Sinne ist nur selten „die Lösung“. Die Infrastrukturen, die wir nutzen, sind Hilfsmittel, die in einen Handlungskontext eingebunden werden müssen. Ansonsten bleibt ein Zementblock ein Zementblock und ein Gitter ein Ding, das im schlimmsten Fall mehr stört, als das es nutzt.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, es gilt nicht nur die Frage, ob druckfest im Hinblick auf Personenströme oder nicht. Um nicht am Baurecht zu scheitern, sollte man sich auch die Frage stellen ob die Konstruktion in der Standsicherheit nachgewiesen und damit zulassungsfähig ist. Ein Mobilzaun mit einem Notausgangsbanner wie es zum Kauf und in der Vermietung angeboten wird, ist im Prinzip ein zweckentfremdetes, statisch nicht definiertes Bauelement, und damit schlicht verboten. Man muss sich auch angesichts von Windlasten und nicht nur Personenströmen fragen, ob das was man da als praktisch oder praktikabel erachtet und konstruktiv zusammenfügt auch tatsächlich eine baurechtlich definierte und einwandfreie Konstruktion darstellt. Dies betrifft z.B. auch die vielerorts üblichen Notausgangstore aus Mobilzaun mit Planen und Gazen auf angeschraubten Rollen.
Liebes Event-Partner Team,
bei der Überschrift kam mir der Artikel schon bekannt vor. Es bleibt ein interessanter und unterhaltsamer Artikel. Allerdings wurde der Artikel schon im Dezember 2017 online veröffentlicht. Es ist schade, dass Sie alte Artikel als “neu” (hier: Geschrieben von Sabine Funk , 26. März 2018) darstellen. Aber trotzdem schön, dass dann alte Kommentare nicht gelöscht werden. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass Sie mit dieser Art der Veröffentlichung eine stärkere Diskussion hervorrufen wollen. Sie würden natürlich nicht einfach alte Artikel als neu verkaufen, damit wieder neuer Content entsteht, obwohl es nichts neues zu dem Thema zu sagen gibt.
besten Dank für Ihren Kommentar! Natürlich ist es nicht unsere Absicht, alte Artikel als “neu” zu verkaufen. Artikel, deren Inhalte bereits veröffentlicht wurden, kennzeichnen wir zudem für gewöhnlich als “aus dem Archiv” – in diesem Fall wurde das wohl vergessen. Beiträge, die als Grundlagenartikel zu verstehen sind, aktualisieren wir darüber hinaus in regelmäßigen Abständen, da die Inhalte als Basis-Informationen zum einen nicht so schnell veralten und da wir zum anderen davon ausgehen, dass nicht jeder User jeden Artikel bei jedem Posting sieht – und die Leser, die der Artikel bislang noch nicht erreicht hat, können noch einen Mehrwert daraus zu ziehen. Schließlich wäre es viel zu schade, gute Inhalte nach einmaliger Verbreitung einfach in der Versenkung verschwinden zu lassen. Wir hoffen, Sie haben Verständnis dafür 🙂 Beste Grüße, Ihre Event Partner-Redaktion Sylvia Koch
Der Hinweis von Herrn Westermann ist zwar grundsätzlich richtig und unbedingt beachtenswert, aber verboten ist eine solche Lösung nicht. Natürlich muss ich mir über die Folgen solcher Zweckentfremdung Gedanken machen und diese einer neuen Gefährdungsbeurteilung unterziehen, aber mit entsprechenden Lösungen (bspw. höherer Ballastierung, stat. Nachweis) sind solche Umwidmungen denkbar. Kreative Lösungen, mit denen verantwortungsbewusst umgegangen wird, sind gerade in unserer Branche sinnvoll und besser, als das notorische Untersagen wollen von (ausschließlich) normativ geleiteten Theoretikern, die die Welt nur regulieren wollen, in der dann aber keine Luft zum Atmen bleibt.
Ich bin im kommenden Jahr für das Sicherheitskonzept unseres Stadtfestes zuständig und suche nach geeigneten Absperrungen. Vielen Dank für den tollen Überblick. Ich kenne nun die verschiedenen Varianten und denke, dass einfache Gitter für unsere Zwecke ausreichen. Nun kann ich die ersten Schritte mit einem Fachmann besprechen. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]
Eine gute Idee zur Zugfahrtblockade! Wir haben in dem nächsten Monat vor, ein Open-Air-Meeting zu organisieren. Es wäre ja bestimmt sinnvoll, eine Überwachung von Fahrzeugbewegungen zu sichern. Danke für die Anregung!
Ergänzend möchte ich hinzufügen, es gilt nicht nur die Frage, ob druckfest im Hinblick auf Personenströme oder nicht. Um nicht am Baurecht zu scheitern, sollte man sich auch die Frage stellen ob die Konstruktion in der Standsicherheit nachgewiesen und damit zulassungsfähig ist. Ein Mobilzaun mit einem Notausgangsbanner wie es zum Kauf und in der Vermietung angeboten wird, ist im Prinzip ein zweckentfremdetes, statisch nicht definiertes Bauelement, und damit schlicht verboten. Man muss sich auch angesichts von Windlasten und nicht nur Personenströmen fragen, ob das was man da als praktisch oder praktikabel erachtet und konstruktiv zusammenfügt auch tatsächlich eine baurechtlich definierte und einwandfreie Konstruktion darstellt. Dies betrifft z.B. auch die vielerorts üblichen Notausgangstore aus Mobilzaun mit Planen und Gazen auf angeschraubten Rollen.
Liebes Event-Partner Team,
bei der Überschrift kam mir der Artikel schon bekannt vor. Es bleibt ein interessanter und unterhaltsamer Artikel. Allerdings wurde der Artikel schon im Dezember 2017 online veröffentlicht. Es ist schade, dass Sie alte Artikel als “neu” (hier: Geschrieben von Sabine Funk , 26. März 2018) darstellen. Aber trotzdem schön, dass dann alte Kommentare nicht gelöscht werden. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass Sie mit dieser Art der Veröffentlichung eine stärkere Diskussion hervorrufen wollen. Sie würden natürlich nicht einfach alte Artikel als neu verkaufen, damit wieder neuer Content entsteht, obwohl es nichts neues zu dem Thema zu sagen gibt.
Lieber Herr Thomas,
besten Dank für Ihren Kommentar! Natürlich ist es nicht unsere Absicht, alte Artikel als “neu” zu verkaufen. Artikel, deren Inhalte bereits veröffentlicht wurden, kennzeichnen wir zudem für gewöhnlich als “aus dem Archiv” – in diesem Fall wurde das wohl vergessen. Beiträge, die als Grundlagenartikel zu verstehen sind, aktualisieren wir darüber hinaus in regelmäßigen Abständen, da die Inhalte als Basis-Informationen zum einen nicht so schnell veralten und da wir zum anderen davon ausgehen, dass nicht jeder User jeden Artikel bei jedem Posting sieht – und die Leser, die der Artikel bislang noch nicht erreicht hat, können noch einen Mehrwert daraus zu ziehen. Schließlich wäre es viel zu schade, gute Inhalte nach einmaliger Verbreitung einfach in der Versenkung verschwinden zu lassen. Wir hoffen, Sie haben Verständnis dafür 🙂 Beste Grüße, Ihre Event Partner-Redaktion Sylvia Koch
Der Hinweis von Herrn Westermann ist zwar grundsätzlich richtig und unbedingt beachtenswert, aber verboten ist eine solche Lösung nicht. Natürlich muss ich mir über die Folgen solcher Zweckentfremdung Gedanken machen und diese einer neuen Gefährdungsbeurteilung unterziehen, aber mit entsprechenden Lösungen (bspw. höherer Ballastierung, stat. Nachweis) sind solche Umwidmungen denkbar. Kreative Lösungen, mit denen verantwortungsbewusst umgegangen wird, sind gerade in unserer Branche sinnvoll und besser, als das notorische Untersagen wollen von (ausschließlich) normativ geleiteten Theoretikern, die die Welt nur regulieren wollen, in der dann aber keine Luft zum Atmen bleibt.
Super Antwort. Besser hätte ich es nicht ausdrücken können!?
Ich bin im kommenden Jahr für das Sicherheitskonzept unseres Stadtfestes zuständig und suche nach geeigneten Absperrungen. Vielen Dank für den tollen Überblick. Ich kenne nun die verschiedenen Varianten und denke, dass einfache Gitter für unsere Zwecke ausreichen. Nun kann ich die ersten Schritte mit einem Fachmann besprechen. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]
Eine gute Idee zur Zugfahrtblockade! Wir haben in dem nächsten Monat vor, ein Open-Air-Meeting zu organisieren. Es wäre ja bestimmt sinnvoll, eine Überwachung von Fahrzeugbewegungen zu sichern. Danke für die Anregung!