Rechtliche Fallstricke beim Aufstellen von Tannenbäumen

Weihnachtsbaum auf dem Event? Das müssen Sie beachten!

Viele Firmen nutzen die Weihnachtszeit, um ihren Mitarbeitern im Rahmen einer Weihnachtsfeier Dank auszusprechen und dabei Motivation und Wir-Gefühl zu optimieren. Oft ist der zentrale Punkt einer solchen Veranstaltung ein festlich geschmückter Weihnachtsbaum, in Deutschland seit Jahrhunderten Inbegriff von Besinnlichkeit und traditionellen Werten.

Weihnachtsbaum auf einer Veranstaltung
(Bild: Ebi Kothe)

Möglicherweise hat das Organisationsteam der Weihnachtsfeier sogar das Aufstellen und Schmücken des Baumes im Rahmen einer Teambuilding-Maßnahme gestaltet und jeder Mitarbeiter hat mit Herzblut an der Ausschmückung durch Bastfiguren und Strohsterne mitgebastelt. Doch was passiert, wenn dieser verbindende Mittelpunkt kurz vor der Veranstaltung zum Problem erklärt und aus Sicherheitsgründen noch vor Beginn entfernt werden muss? Wir erklären, welche Fallstricke lauern und was zu berücksichtigen ist:

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Deutsche Vorschriften und Regelwerke können kein Auge zudrücken, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht – selbst wenn das Opfer so große Symbolkraft hat. Findet die Veranstaltung in einer als Versammlungsstätte deklarierten Räumlichkeit statt, unterliegt sie der jeweiligen landesrechtlichen Umsetzung der Musterversammlungsstättenverordnung des Bundeslandes, in dem das Event stattfindet. Diese Verordnung dient vornehmlich dem Schutz der Besucher von Veranstaltungen und beinhaltet Regelungen zum Bau und Betrieb von Versammlungsstätten. Besteht noch keine Genehmigung als Versammlungsstätte, ist zu prüfen, ob dieses im Wege einer zumindest temporären Nutzungsänderung zu beantragen ist. Zentrale Themen sind u. a. Entfluchtung und Brandschutz.

Weihnachtsbaum
(Bild: Ebi Kothe)

Aber wie ist ein Weihnachtsbaum baurechtlich zu bewerten? In §33 heißt es dazu: „Ausschmückungen müssen aus mindestens schwer entflammbarem Material bestehen.“ Die Begrifflichkeit „schwer entflammbar“ kommt aus dem Bauwesen und bezeichnet das Brandverhalteneines Baustoffes. Die entsprechenden Regelwerke sind die vorläufig noch gültige DIN 4102-1 und die ebenfalls gültige europäische Norm DIN EN 13501-1.

Was bedeutet „schwer entflammbar“?

Möchte man also einen Weihnachtsbaum in einer Versammlungsstätte aufstellen, muss man den Nachweis führen, dass dieser im baurechtlichen Sinne schwer entflammbar ist. Gleiches gilt auch für den Schmuck des Baumes und andere Dekorationen wie Adventskränze. Dass ein herkömmlicher Weihnachtsbaum im Regelfall nicht schwer entflammbar ist, wird jedes Jahr aufs Neue eindrucksvoll unter Beweis gestellt: die Anzahl der Wohnungsbrände soll nach Pressemeldungen in der Weihnachtszeit um 40 % ansteigen; Auslöser sind vornehmlich in Brand geratene Weihnachtsbäume und Adventskränze.

Weihnachtsbäume auf einer Bühne
(Bild: Ebi Kothe)

Hauptproblem sind dabei die Nadeln und der Stamm. Weihnachtsbäume werden oft frühzeitig im November geschlagen und über mehrere Wochen bis zum Verkauf gelagert. Dadurch verlieren die Nadeln die gespeicherte Feuchtigkeit, vertrocknen und werden somit leichter entflammbar. Ein weiteres Problem stellen die Bestandteile der Nadeln dar. In ihnen befinden sich winzige Harznester. Werden diese erhitzt, beginnt das Harz sich zu verflüssigen und zu verdampfen. Dieser Dampf ist brennbar, wirkt enormen Druck auf die Nadelhülle aus und lässt diese explodieren. Der freigesetzte Harzdampf ist ebenfalls leicht entflammbar – die Reaktion springt in Sekundenschnelle von Nadel zu Nadel. Dies vor Augen, wird jeder vernünftig denkende Mensch nicht auf die Idee kommen, einen Naturbaum als schwer entflammbar zu bezeichnen.

Möglicher Ausweg: Frische Pflanzen

Weiter in der Musterversammlungsstättenverordnung heißt es allerdings: „Ausschmückungen aus natürlichem Pflanzenschmuck dürfen sich nur, solange sie frisch sind, in den Räumen befinden.“ Dies eröffnet möglicherweise einen Ausweg. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass durch die eben beschriebene Problematik der Harzverdampfung bei einem möglicherweise deckenhohen Weihnachtsbaum die Gefahr ungleich höher ist als bei einem Gesteck Schnittblumen. Und was bedeutet eigentlich „frisch in den Räumen befinden“? Wie lange dauert es, bis sich ein frisch geschlagener Baum in trockenen Zunder verwandelt?

In der Verordnung werden aber auch noch weitere Einschränkungen genannt: „Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen müssen aus nicht brennbarem Material bestehen.“ Gemeint sind damit Flucht- und Rettungswege. Um die Sicherheit dieser im Notfall wichtigen Bereiche zu gewährleisten, wird daher die Anforderung von „schwer entflammbar“ auf „nicht brennbar“ erhöht

Der moderne Mensch löst seine Probleme selbst und googelt: Mit dem Begriff „Weihnachtsbaum schwer entflammbar“ wird man schnell fündig, bei „Weihnachtsbaum nicht brennbar“ wird es schon schwieriger. Die Auswahl an Kaufangeboten von künstlichen Bäumen mit dem Zusatz „schwer entflammbar“ ist groß, es wird naturgetreues Aussehen versprochen und auch beeindruckende Höhen von fünf Metern und mehr sind erhältlich. Der Teufel steckt allerdings im Detail: Stellt man einen solchen Baum in seiner Privatwohnung auf, kann man sich über die vom Anbieter zugesagte Eigenschaft der Schwerentflammbarkeit freuen und hoffen, dass man diese nie unter Beweis stellen wird. Möchte man jedoch den gleichen Baum in einer Versammlungsstätte verwenden, ist der Nachweis über die Brandeigenschaft durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zu führen. Das bedeutet, man braucht ein Zertifikat.

Weihnachtsbaum wird auf die Veranstaltung gebracht
(Bild: Ebi Kothe)

Zertifikate vom chinesischen Hersteller selbst…

Wie zum Thema „Brandverhalten von Baustoffen“ bereits beschrieben, werden die Eigenschaften in den DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 klassifiziert. Während erste Norm nur die Klassen A1, A2 nicht brennbar, B1 schwer entflammbar, B2 normal entflammbar und B3 leicht entflammbar bezeichnet, gibt es in der europäischen Norm sieben Euroklassen A1, A2, B, C, D, E, F sowie weitere für Rauchentwicklung, brennendes Abtropfen/Abfallen und besondere Klassen für Bodenbeläge. Und um es noch ein wenig komplizierter zu machen: Die Klassen der europäischen Norm entsprechen trotz gleicher Bezeichnungen leider nicht vollständig den noch gültigen Klassen der deutschen DIN. Im allgemeinen Gebrauch werden aber zurzeit weitgehend noch die Bezeichnungen der alten deutschen Norm verwendet. So findet man auch häufig Angebote für Kunstbäume und Weihnachtsdekorationen mit dem Zusatz „mit B1 Test Rapport“, „entsprechen den gestellten Normen für Schwerentflammbarkeit“ oder auch „nach EN 13501-1 vorbehandelt“.

Fragt man den Anbieter, ob man denn auch ein Zertifikat darüber erhalten kann, wird dies oft bejaht und versprochen, dies nach erfolgtem Kauf mit der Lieferung zu übersenden. Sieht man sich dann nach Erhalt dieses Zertifikat näher an, kann es durchaus passieren, dass dieses in Englisch oder auch Chinesisch mit vielen Stempeln und Unterschriften vom Hersteller – einer chinesischen Firma – selbst ausgestellt wurde. Ob diese Erklärung einem deutschen Beamten der zuständigen örtlichen Baubehörde oder der Feuerwehr bei einer Baubegehung der Räumlichkeiten ausreicht, die gerne wenige Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, ist fraglich.

Position und Aufstellungsart des Weihnachtsbaumes

Auch Position und Aufstellungsart sind von Bedeutung. Natürlich möchte man den festlichen Baum nicht in irgendeine dunkle Ecke stellen, sondern diesen möglichst zentral positionieren. Dabei sollte für ausreichend Grundfläche und unbedingt für einen sicheren Stand gesorgt werden. Es gilt zu verhindern, dass dieser bei der möglicherweise anschließenden zünftigen Party mit Tanz nicht umgeworfen wird und dann im ungünstigsten Fall einen Notausgang blockiert. Weiterhin sollte man von der Verwendung echter Kerzen unbedingt Abstand nehmen. Selbst wenn der Baum wirklich schwer entflammbar ist, stellen diese eine Brandgefahr dar. Besser – wenn auch nicht so atmosphärisch – sind elektrische Lichterketten. Aber auch diese können Brände auslösen – insbesondere die Günstigen aus dem Internet. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Beleuchtung zumindest mit einem gültigen Sicherheitszeichen versehen ist. Verwenden Sie Lichterketten mit einem Netzteil, die die einzelnen Leuchtmittel nur mit Kleinspannung versorgen.

Frühzeitige Absprache mit allen Verantwortlichen

Wie kann man nun dafür sorgen, dass man trotz dieser Anforderungen den gewünschten Baum sicher auf der Veranstaltung einsetzen kann? Sprechen Sie frühzeitig mit dem Betreiber der Location und schildern Sie Ihre Wünsche bezüglich des Aufbaus eines Weihnachtsbaumes. Nach der Versammlungsstättenverordnung ist der Betreiber der Versammlungsstätte für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er kann zwar dem Veranstalter diese Verantwortung vertraglich übertragen, behält aber dennoch die Überwachungspflicht.

Zur fachlichen Begleitung dieser Verantwortung fordert die Versammlungsstättenverordnung, zusätzlich eine Person als „Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik“ einzusetzen. Hier handelt es sich nicht – wie oft fälschlicherweise angenommen – um den Techniker, der bei der Veranstaltung die Licht- und Tonanlagen aufbaut, sondern um eine Verantwortung für die veranstaltungstechnischen Einrichtungen der Versammlungsstätte. Dazu gehören u. a. Brandschutzeinrichtungen, Lüftung, Notausgänge sowie alle anderen technischen Einrichtungen der Halle, die für einen sicheren Betrieb notwendig sind. Diese Person muss gemäß dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen Veranstaltung qualifiziert sein. In Abstimmung mit diesem Verantwortlichen soll der Betreiber sich zu Ihrer Frage äußern. Dabei wird man sich empfehlenswerterweise mit der zuständigen Feuerwehr darüber abstimmen, welche Möglichkeiten für das Event bestehen. Oft findet man im direkten Gespräch auch durchaus pragmatische Lösungen, wenn dieses rechtzeitig geführt wird. Selbst über den Einsatz eines frisch geschlagenen Naturbaumes kann man im Einzelfall möglicherweise sprechen, wenn die Feuerwehr rechtzeitig eingebunden ist und geforderte Auflagen erfüllt werden.

Weihnachtsbaum
(Bild: Ebi Kothe)

Alternative: Fachfirma beauftragen

Es gibt Fachfirmen, die sich auf die Bereitstellung inklusive Auf-/Abbau von Weihnachtsbäumen – auch für Firmenfeiern im Innenbereich – spezialisiert haben. Wenn man diese Aufgabe auslagern möchte, ist dies sicherlich der beste Weg. Da es sich hier um ein ausgesprochen kurzes Saisongeschäft handelt, ist eine frühzeitige Buchung unbedingt notwendig. Lassen Sie sich jedoch in jedem Fall im Vorfeld die notwendigen Zertifikate zeigen und legen diese rechtzeitig bei den Gesprächen mit dem Hallenbetreiber zur Prüfung und Abstimmung vor. Möchten Sie sich einen eigenen Kunstbaum zulegen, empfiehlt es sich, das versprochene Zertifikat im Vorfeld anzufordern und von sachkundiger Stelle prüfen zu lassen. Dabei sollte man sich auch mit der Frage beschäftigen, ob die erklärte Schwerentflammbarkeit dauerhaft oder nur temporär ist. Handelt es sich um eine aufgesprühte flammhemmende Imprägnierung auf ein normal entflammbares Material, wird diese nur zeitlich begrenzt gelten. Aufgesprühte Imprägnierungen verlieren oft ihre Wirkung, wenn das Produkt feucht wird. Besser ist es, wenn das Material selbst dauerhaft schwerentflammbar ist und der Baum dann auch noch in den nächsten Jahren eingesetzt werden kann. Auch diese Eigenschaft muss durch das Zertifikat nachgewiesen werden.

Berücksichtigen Sie bei der räumlichen Aufplanung von Tischen, Stühlen, Theken und Buffets rechtzeitig eine gute und sichere Position mit ausreichend Platz und Abstand für den Baum. Achten Sie dabei darauf, dass keine Notausgänge versperrt werden. Frohes Fest!

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wunderbarer Bericht bzw. Leserartikel! Wir aus der Weihnachtsbaum-Zentrale bedanken uns in aller Form. [Hinweis der Redaktion: URL entfernt]

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  2. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Christbäume auf Events. Für die nächste Weihnachtsfeier im Verein, möchten die Mitglieder einen Christbaum kaufen, der von den jüngsten Mitgliedern dekoriert werden soll. Gut zu wissen, dass man das Aufstellen und Schmücken als Teambuilding-Maßnahme gestalten kann und auch das Basteln von Schmuck gemeinsam erledigt werden kann. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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  3. Super Beitrag! Wir hatten auch einen Weihnachtsbaum auf unserer letzten Weihnachtsfeier. Gut, dass Brandschutzbeauftragte vor Ort waren, denn um den Baum herum standen viele Kerzen. Die Profis haben unserem Chef geraten, bessere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen für die nächste Feier.

    [Hinweis der Redaktion: URL entfernt]

    LG Elsa

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