Wie die Pressmitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 10.8.2015 und auch die Frankfurter Rundschau online vom 11.8.2015 berichten, muss Thomas Krohne, der ehemalige Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen, 380.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen an seinen ehemaligen Arbeitgeber zahlen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Thomas Krohne, der von 1977 bis 2008 Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden war, für schuldig befunden, die Rhein-Main-Hallen während seines Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ zu haben. Krohne wurde eine Schadensersatzzahlung von 380.000 Euro auferlegt – zuzüglich Zinsen, die sich auf weitere 90.000 Euro belaufen.
Revisionen gegen dieses Urteil ließ das OLG Frankfurt nicht zu. Krohne will jetzt prüfen, ob er Erfolg mit einer Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hätte.
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Grund der Anklage ist ein Geschäftsabschluss, den er seiner Zeit als Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen abschloss: Zum symbolischen Preis von 500€ übertrug er damals die Rechte des Unternehmens an der Marke „World of Events“ an die World of Events-Veranstalterin Bea Nöhre, deren Mann Jochen laut Thomas Krohne das Logo der Marke entwickelt habe. Bereits seit Ende der 90er Jahre habe man die Marke zusammen aufgebaut.
Laut einer Pressemitteilung soll das städtische Unternehmen aufgrund der Übertragung der Rechte ab 2006 rund 120.000 Euro an das Unternehmen der Geschäftspartnerin gezahlt haben.
Zudem konnte die Messe nach Aussagen des geschädigten Unternehmens nach dem Rücktritt von Thomas Krohne im Herbst 2008 nicht mehr unter ihrem altbekannten Namen weitergeführt werden. Dadurch sieht das städtische Unternehmen einen Verfall der Marke, durch den Verluste von 260.000 Euro entstanden sein sollen. Aufgrund des Rechtstreits wurde die Messe ausgesetzt und bis 2010 war es beiden Parteien verboten, die Marke nutzen. Während die Messe in Wiesbaden ums Überleben kämpfte, startete Bea Nöhre laut Aussagen von Krohne mit der „Best of Events“ in Dortmund durch.
Bereits 2014 klagten die Rhein-Main-Hallen beim Landgericht Wiesbaden gegen den ehemaligen Geschäftsführer. Das städtische Unternehmen forderte damals Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen Euro; verurteilt wurde Thomas Krohne zu einer Zahlung von 80.000 Euro. Beide Parteien gingen nach dieser Urteilsverkündung in Berufung.