Geschäftsführer:innen, Entscheider:innen und Eventplaner:innen erfahren im Webinar von Eventfaq am 30. Januar von 11 bis 13 Uhr, was sie bei der Erhebung und Verwendung von Daten innerhalb der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen beachten müssen.
(Bild: Pixabay / Gerd Altmann)
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Rechtsanwalt Thomas Waetke erklärt, welche Daten gemäß DSGVO erhoben und gespeichert werden dürfen und wie sich Bußgelder, die Löschung von Datensätzen und Schadenersatzforderungen vermeiden lassen. Wann bspw. liegt eine Auftragsverarbeitung vor und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Veranstalter:innen? Außerdem gibt Waetke Handlungsempfehlungen für den korrekten Umgang mit fremden Daten.
Inhalte des Webinars:
Wo kommt es bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung zur Datenverarbeitung?
Welche Zwecke müssen angegeben werden?
Wann ist eine Datenverarbeitung erlaubt? Abgrenzung von Einwilligung und berechtigtem Interesse
Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Veranstalter:innen?
Wenn Veranstalter:innen, Agenturen, Dienstleistende, Sponsor:innen usw. aufeinandertreffen: Wer ist im Datenschutzrecht für was verantwortlich?
Unter welchen Umständen dürfen Veranstalter:innen Fotos oder Besucherdaten bspw. an Sponsor:innen weitergeben?
Einbindung von US-amerikanischen Dienstleistenden/Softwaretools
Wie geht man mit Beschwerden von Betroffenen (z.B. Kund:innen und Gästen) um?