FAMA initiiert Schlichtungsstelle für Messebranche
von Redaktion,
Der Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA) hat eine rechtliche Schlichtungsstelle eingeführt. Damit will der Verband außergerichtliche Lösungen bei Konflikten im Bereich des Veranstaltungsrechts ermöglichen. Das Angebot richtet sich auch an Unternehmen, die nicht FAMA-Mitglieder sind. FAMA-Mitgliedern wird für das Verfahren ein Rabatt auf die regulären Stundensätze eingeräumt. Sofern nur einer der Beteiligten FAMA-Mitglied ist, soll der vergünstigte Preis für alle Beteiligten gelten.
(Bild: Pexels)
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Auslöser für die Einführung einer Schlichtungsstelle sind die notwendigen Absagen und zeitlichen Verlegungen von Messen und Ausstellungen. Das führt bei vielen Veranstaltern, Ausstellern, Messebaubetrieben und sämtlichen Dienstleistern rund um die Messen zu teils dramatischen Einnahmeverlusten. Neben diesen wirtschaftlichen Folgen rechnet der FAMA mit einer Vielzahl von rechtlichen Konflikten.
Dazu sagt der FAMA-Vorsitzende Hans-Joachim Erbel: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor eine große Herausforderung – auch juristisch. Denn vieles ist unklar und mit einem hohen rechtlichen Risiko behaftet. Deshalb wollen wir mit unserer Schlichtungsstelle ein freiwilliges und konstruktives Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten bieten.“
Ob Aussteller, Geländebetreiber oder Servicepartner: Vor dem Hintergrund der aktuell großen Folgen für die gesamte Messebranche stelle der FAMA ein erhöhtes Bedürfnis fest, außergerichtlich Regelungen zu finden. Die Schlichtungsstelle diene dem Ziel, gemeinsam Lösungen zu finden. Zumal: Abschließende Lösungen in einem Gerichtsverfahren seien nicht nur teurer und dauerten lange, sie führten auch in aller Regel dazu, dass zumindest eine der Parteien mit der Entscheidung unzufrieden ist.
Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten setzt der FAMA auf zwei bewährte Verfahren: Mediation und Schiedsgericht. Den Parteien steht die Wahl des Verfahrens frei.
Bei einer Mediation wird die Lösung von den Konfliktparteien gemeinsam erarbeitet. Dieser Prozess wird von einem erfahrenen Mediator unterstützt und mündet in einen Vertrag. Eine Auseinandersetzung vor einem Schiedsgericht endet dagegen mit einem rechtlich fundierten Schiedsspruch und gleicht einem gerichtlichen Verfahren. Die Parteien vereinbaren im Vorfeld, sich an das „Urteil“ des „privaten Gerichts“ zu halten. Bei beiden möglichen Verfahrensarten stehe, so der FAMA, mit Rechtsanwalt Frank Keller von der Kanzlei Glöckner Keller Rechtsanwälte (Nürnberg) ein erfahrener Wirtschaftsmediator bereit.
Beide Verfahren sind zudem ohne persönliche Vor-Ort-Termine möglich. Sie können auch online laufen. Reise- und Wartezeiten fallen also weg.