Das neue Kongressformat für Rechtsfragen im Veranstaltungsbereich – von Juristen für Nichtjuristen – wurde aufgrund der Coronapandemie um ein Jahr verschoben. Nun ist ein Nachholtermin bekannt: Die ersten Karlsruher Eventrecht-Tage sollen am 16. und 17. März 2021 von 9 bis 17 Uhr live vor Ort und im Live-Stream nachgeholt werden.
(Bild: EventFAQ)
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Der Kongress richtet sich an Verantwortliche im Veranstaltungsbereich, aber auch Rechtsanwälte, Justiziare und Interessierte. Richter, Rechts- und Staatsanwälte beleuchten in je 30 bis 60 minütigen Vorträgen veranstaltungsrechtliche Themen, bieten praxisnahe Lösungsansätze und stehen für Fragen zur Verfügung.
Folgende Themen stehen u.a. auf dem zweitägigen Programm:
Welche wichtigen Klauseln gehören in jeden Vertrag für eine Veranstaltung?
Was ist bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung zu beachten?
Worauf müssen Veranstalter bei der Werbung für eine Veranstaltung achten?
Welche Klauseln sind in Location-Mietverträgen oder Mobiliar-Mietverträgen oftmals unwirksam? Was gilt bei der Stornoklausel?
Wer haftet bei Schäden in Zusammenhang mit einer Veranstaltung?
Was für Probleme können bei der Beschäftigung von Aushilfen usw. auf der Veranstaltung auftreten?
Das vollständige Programm sowie alle Informationen zu den 1. Karlsruher Eventrecht-Tagen haben wir auf www.eventfaq.de/ket für Sie zusammengestellt.
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1-Tages-Tickets kosten 160,00 Euro netto, 2-Tages-Tickets 290,00 Euro netto. Auch Ratenzahlungen sind möglich.
Ob und wie viele Teilnehmer wirklich live vor Ort dabei sein dürfen, könne laut Veranstalter Eventfaq aus bekannten Umständen erst kurz vor dem Kongress entschieden werden. Die Teilnehmer, die in der zeitlichen Reihenfolge zuerst ihre Tickets erwerben, hätten das Vorrecht bei der Frage, ob Sie ggf. live dabei sein wollen.