Neue Seminartermine: Laserschutzbeauftrager werden
von Redaktion,
Nach § 5 der OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) muss bei beim Einsatz von Lasern unter bestimmten Bedingungen ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Die dafür nötigen Kenntnisse können durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erworben werden. Laserschutzseminar.de bietet im Herbst/Winter 2018 und im Frühjahr 2019 wieder bundesweit in nahezu allen großen Städten Seminare zum Laserschutzbeauftragten an.
(Bild: Laserworld Group) Ob in der Industrie, für technische Anwendungen, bei Lasershows und Bühnenevents oder in der Kosmetik: Verschiedene Anwendungsbereiche von Lasern werden konkretisiert und vertieft. Der überwiegende Teil des Laserschutzseminars ist inhaltlich jedoch für alle Anwendungsbereiche identisch.
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Das Laserschutzseminar behandelt dabei alle wesentlichen Inhalte zur Erlangung der Kenntnis als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV in Verbindung mit den TROS. Eine Urkunde und ein Nachweis im Scheckkartenformat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme am Seminar zum Laserschutzbeauftragten.
Weitere Details zum Thema „Laserschutzseminar“, „Laserschutzbeauftragter“ und Anmeldemöglichkeiten gibt es hier.
Übrigens: Nach der neuesten Fassung der OStrV müssen die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden – Laserschutzseminar.de empfiehlt eine Wiederholung nach spätestens 3 bis 5 Jahren.