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Veranstalterverbände und GEMA vereinbaren dauerhafte Vergütungsregelung

Neuer Tarifabschluss der Konzertveranstalter mit der GEMA

Die seit fast drei Jahren vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv) und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen  (VDKD) mit der GEMA geführten Verhandlungen über die Fortsetzung ihres Ende 2014 ausgelaufenen Tarifvertrags im Bereich der Konzertveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik sind erfolgreich abgeschlossen.

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bdv – Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft

Die Veranstalterverbände und die GEMA unterzeichneten einen neuen Gesamtvertrag und eine Tarifvereinbarung. Hierdurch tritt zum 1. Januar 2018 ein neuer Tarif U-K in Kraft, der in wesentlichen Punkten dem bis Ende 2014 Tarif U-K gleicht. Vorangegangen waren intensive Verhandlungen, die Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München durch die beiden Verbände der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft und der Einigungsvorschlag der Schiedsstelle.

Auf der Grundlage des Schiedsspruches konnten die Veranstalter die Tariferhöhungsverlangen der GEMA, die zum 1. Januar 2016 eine generelle tarifliche Vergütung von 10% festgesetzt hatte, erfolgreich abwehren. Dazu zählte insbesondere die Kernforderung der Verwertungsgesellschaft, auch den Tarif für Kleinveranstaltungen bis 2.000 Besucher entsprechend zu erhöhen. bdv-Präsident Prof. Jens Michow betrachtet es als wesentlichen Erfolg der erzielten Einigung, dass endlich eine dauerhafte Regelung getroffen wurde: „Der neue Tarif U-K wurde als dauerhafte Gesamtlösung festgeschrieben. Ohne eine wesentliche Änderung der Nutzungsidentität kann sich der Tarifsatz zukünftig nicht mehr verändern.“

Pascal Funke, VDKD-Präsident, ergänzt: „Die Schiedsstelle ist unserer Argumentation gefolgt, dass viele Konzerte bei den massiven Erhöhungen, welche die GEMA gefordert hat, nicht mehr durchführbar gewesen wären, vor allem auch kleinere Konzerte, bei denen die Kostenbelastung im Verhältnis zum erzielbaren Umsatz weitaus höher ist als bei größeren Veranstaltungen. Wir freuen uns über die Beibehaltung der Tarifstufe der Konzerte bis 2.000 Besucher. Sie berücksichtigt, ebenso wie der Tarif für die musikalische Nachwuchsarbeit, die besondere kulturwirtschaftliche Bedeutung dieser Veranstaltungskategorie und den Einsatz bei Aufbau und Förderung von Künstlern, die sich erst einen Marktanteil erobern müssen. Damit kann ein vielfältiges, breit gefächertes und lebendiges Musik- und Konzertleben stattfinden, zu dem natürlich auch die Autoren und Komponisten wesentlich beitragen.“

Jurist Michow kommentiert: „Unsere langwierigen Verhandlungen mit der GEMA haben sich im Ergebnis für die Branche mehr als gelohnt. Der neue Tarifvertrag stellt ein Ergebnis dar, mit dem wir auch künftig den Konzertbesuchern attraktive Angebote auf wirtschaftlich vernünftiger Basis anbieten können und werden.“

Die Tarifvereinbarung U-K läuft bis zum 31.12.2021 und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, soweit sie nicht von einem Vertragspartner gekündigt wird. Nachdem die Schiedsstelle auch bezüglich der Bemessungsgrundlage der Argumentation der Veranstalter gefolgt war, orientieren sich die Tarifsätze zukünftig nicht mehr am BruttoUmsatz incl. Umsatzsteuer sondern am Netto-Veranstaltungsumsatz. Sie staffeln sich – wie bisher – an den Besucherzahlen und betragen zukünftig:

  • bis zu 2.000 Personen 5,75 % des Netto-Umsatzes
  • bis zu 15.000 Personen 7,60 % des Netto-Umsatzes
  • über 15.000 Personen 8,00 % des Netto-Umsatzes

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live Entertainment Branche sind über 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen. Sie haben im Jahr 2013 mit dem Verkauf von über 125 Millionen Tickets einen Umsatz von rund 4 Milliarden Euro erwirtschaftet.

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