Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gehen voran
Vok Dams begrüßt Planungssicherheit von Events
von Redaktion,
Vok Dams freut sich über die positiven Entwicklungen für Events und Live-Marketing in Deutschland: In dieser Woche wurden die ersten angepassten COVID-19-Schutzverordnungen der Länder veröffentlicht. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gehen hier voran. In beiden Ländern ersetzt die 3G-Regel das Inzidenz-Stufenmodell. Events werden ohne eine festgelegte Obergrenze an Teilnehmer:innen möglich, solange sichergestellt wird, dass alle Teilnehmenden geimpft, getestet oder genesen (3G) sind.
(Bild: Vok Dams)
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Die 3G-Regel greift grundsätzlich bei allen Veranstaltungen, die in Innenräumen stattfinden. Bei Open-Air-Veranstaltungen gilt die 3G-Regel ab einer Anzahl von 5.000 Besucher:innen oder wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Veranstalter müssen grundsätzlich ein Hygiene-Konzept erstellen. Bei mehr als 5.000 Teilnehmenden muss dieses Konzept vor der Veranstaltung dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Berlin und Hessen haben ebenfalls neue Regelungen veröffentlicht. In Hessen sind allerdings ab bestimmten Inzidenzstufen noch einige Details zu beachten.
Die neuen COVID-19-Schutzverordnungen gelten vorläufig bis zum 13. September in Baden-Württemberg, 16. September in Hessen und bis zum 17. September 2021 in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Vok Dams ist zuversichtlich, dass es keine weiteren Verschärfungen kurz vor der anstehenden Bundestagswahl geben wird.
„Wir spüren einen absoluten Bedarf nach Live Events und freuen uns hier über die steigenden Anfragen unserer Kunden. Klar, Hybrid wird die Zukunft sein, aber vorher kommt Live. Und Live Events sind jetzt wieder planbar. Ein Hygienekonzept ist und bleibt natürlich Standard. Bei VOK DAMS setzen wir hier auf unsere ausgebildeten Fachkräfte für Hygiene im Veranstaltungswesen.“ so Ulrike Ellmann, Vok Dams worldwide.
Stark verkürzt und teilweise sachlich falsch auf NRW bezogen. In NRW ist ein Hygienekonzept auch nur noch Pflicht, wenn keine festen Plätze angeboten werden und in Clubs, Discos und bei Partys.
Stark verkürzt und teilweise sachlich falsch auf NRW bezogen. In NRW ist ein Hygienekonzept auch nur noch Pflicht, wenn keine festen Plätze angeboten werden und in Clubs, Discos und bei Partys.