Recht & Versicherung: Geheimnisschutz
Ein Geschäftsgeheimnis schützen wollen? Hierzu gibt es ein Gesetz, das jedoch aktiver Schutzmaßnahmen bedarf. Was das bedeutet, erklären die Experten, Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsfachmann Christian Raith.0,99 €
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Ein Geheimnis macht nur Sinn, wenn es auch geheim bleibt. Dazu dient das Geschäftsgeheimnisgesetz. Es zwingt den Unternehmer, aktiv seine „Geheimnisse“ zu schützen. Macht er das nicht,ist auch sein Geheimnis nicht (mehr) geschützt. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort „aktiv“ – denn wer sich keine Mühe gibt, seine Geheimnisse zu schützen, der darf sich auch nicht beschweren, wenn das Geheimnis plötzlich weg ist.