Wussten Sie, dass die Agentur, die im Auftrag ihres Kunden mit fremden Marken agiert, für eine Markenrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden kann? Nämlich beispielsweise dann, wenn der Kunde der Agentur eine bereits fehlerhafte bzw. rechtsverletzende Marke übermittelt und die Agentur diese dann in Werbemittel bzw. eine Veranstaltung integriert. Was man beachten muss und wie man sich – für den Fall der Fälle – schützen kann, erfahren Sie hier!
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